Schlüter - Edelstahlkonstruktion | Glösinghauser Str. 2 | 32361 Preußisch Oldendorf | Tel.: 0 57 42 - 92 01 36 | Fax: 0 180 - 500 280 830

AGB

Kaufmännische Konditionen
Schlüter Edelstahlkonstruktion

§ 1 Preisbasis:

Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen geltenden Umsatzsteuer. Angebote sind immer freibleibend und nicht verbindlich.

Grundlage des Angebotes ist die Fertigungszeichnung. Bei nachträglich gewünschten Änderungen vom AG, behalten wir uns eine Preisangleichung vor.

§ 2 Planungsleistungen

Die Erstellung von detaillierten Zeichnungen und Massenauszügen ist separat zu vergüten. Bei Auftragserteilung wird dieser Betrag dem Auftraggeber in der Schlussrechnung gutgeschrieben.

Bei Auftragserteilung erhält der AG die technische(n) Zeichnung(en) zur Freigabegenehmigung. Erst nach Freigabe durch den AG werden die Bauteile gefertigt..

Diese Unterlagen unterliegen der DIN 34; Schutzvermerk zur Beschränkung der Nutzung von Unterlagen ( Okt 1977 ) ( früher Urheberschutzvermerk )Der Schutz bringt zum Ausdruck, dass die betreffende technische Unterlage der gesetzliche vorgesehene Schutz in weitestem Umfang in Anspruch genommen wird.

Vollständige Fassung des Schutzvermerkes:
„Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres

Inhaltes nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadensersatz. Alle Rechte für den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmuster-Eintragung vorbehalten.“

Die Nutzungsbeschränkung für eine Unterlage kann gegebenenfalls durch eine schriftliche Einwilligung aufgehoben werden.

§ 3 Fertigstellung:

Der gestellte Fertigungstermin kann sich aufgrund schlechter Witterung verschieben. Ein Verzug kann hierfür nicht geltend gemacht werden.

§ 4 Fremdarbeit:

Aus organisatorischen Gründen, behält sich der Auftragnehmer vor, diverse Arbeiten die zur Fertigstellung notwendig sind, an Fremdfirmen zu vergeben. Die Gewährleistung wird hierdurch nicht beeinträchtigt.

§ 5 Eigentum:

Der Auftragnehmer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Bei Nichtbezahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Auch dann, wenn die Ware weiterverkauft wurde.

§ 6 Bauseitige Leistungen:

Fundamente, elektrische Anschlüsse nach unseren Vorgaben. Ggf. können diese Arbeiten durch unser Fachpersonal gegen Aufpreis ausgeführt werden.

§ 7 Baumaße:

Alle Maße sind vom Auftragnehmer vor Ort aufzumessen. Nur in diesem Falle übernimmt der Auftragnehmer die Verantwortung der Maßhaltigkeit.

Sollten Maße vom Auftraggeber vorgegeben werden, wird keine Gewährleistung für die Richtigkeit übernommen.

Bauliche Veränderungen nach der Maßaufnahme sind umgehend – jedoch spätestens 5 Werktage nach Aufmassnahme mitzuteilen.

Bei Überlassung von Zeichnungen, aus den die Maße entnommen werden sollen, hat der Auftraggeber die Maßrichtigkeit zu garantieren.

Die Kosten für Änderungen bzw. Neufertigung der Bauteile bei Maßungenauigkeiten bzw. spätere bauliche Veränderungen, sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu tragen.

§ 8 Lieferzeit:

Erst nach Festlegung aller zur Produktion relevanten Maße beginnt die Lieferzeit. Spätere bauliche Änderungen, können die Lieferzeit verlängern.

§ 9 Zahlungsbedingung:

30 % der Auftragsumme bei Auftragserteilung.

70% der Auftragssumme nach Lieferung bzw.. Fertigstellung der Arbeiten. Ohne Abzug (sofern keine andere Vereinbarung)

§ 10 Vorkasse:

Bei Großprojekten kann der Auftragnehmer von Auftraggeber verlangen, Lohnkosten am Ende eines Arbeitstages zu begleichen.

§ 11Gewährleistung:

Nach VOB DIN 1961 § 13. Ausgeschlossen von der Gewährleistung ist Material, das vom Kunden kostenlos beigestellt wird.

§ 12 Bindefrist:

An dieses Angebot halten wir uns 1 Monat, gerechnet ab Angebotsdatum, gebunden. Da sich der Materialpreis für Edelstahl an Tagespreisen orientiert, behalten wir uns vor, den Materialpreis bei Auftragserteilung ggf. zu korrigieren.

§ 13 Lieferbedingung:

Für dieses Angebot gilt die gültige Fassung nach VOB 2012

§ 14 Urheberrecht

Fotos und Bildmaterial sind Eigentum der Fa. Schlüter Edelstahlkonstruktion, und können für Werbe- und Präsentationszwecke genutzt werden.

§ 15 Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen:

Sollte ein oder mehrere Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Punkte nicht.

Änderungen und Verbesserungen behalten wir uns vor.